die am 21. März 2016 in Kraft tretenden neuen gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienrichtlinie sowie das im Jahre 2016 ferner wirksam werdende Gesetz zur Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie führen zu einer Stärkung der Verbraucherrechte in der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde.
Aufgrund dessen haben wir Nr. 13 und Nr. 19 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) wie folgt an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst: In Nr. 13 Abs. 2 Satz 5 wird der derzeit für Verbraucherdarlehen bestehende Anspruch der Bank auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für Verträge ab dem 21. März 2016 auf Allgemein-Verbraucherdarlehen beschränkt. In Nr. 19 Abs. 3 Satz 2,1. Spiegelstrich wird das Recht der Bank zur Kündigung von Verbraucherdarlehen infolge unrichtiger Angaben über die Vermögensverhältnisse auf die Fälle des wissentlichen Vorenthaltens oder der Fälschung von Informationen beschränkt. Zudem wird eine neue Nr. 19 Abs. 5 aufgenommen, welche im Hinblick auf die Kündigung von Basiskontoverträgen auf die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergänzend auf die gesetzlichen Bestimmungen verweist.
Die Anpassung der AGB-Banken wird zum 21. März 2016 wirksam.
Eine Übersicht der geänderten vertraglichen Regeln steht Ihnen als Download zur Verfügung.
Dokument zum Download
Gegenüberstellung der Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wie mit Ihnen in Nr.1 Abs. 2 AGB-Banken vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 21. März 2016 anzeigen. Sie können den mit uns bestehenden Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem 21. März 2016 auch fristlos und kostenfrei kündigen.
Freundliche Grüße
Ihre Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien eG